Die folgenden einfachen Definitionen sollen hier zunächst als Übersicht genügen.
Bei Outsourcing ist das wichtigste Merkmal, dass ein Unternehmen eine Dienstleistung an ein anderes vergibt. Es liegt also ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis vor.
Dabei spricht man allerdings noch nicht von Outsourcing, wenn es sich nur um eine kurzfristig ausgeübte Tätigkeit oder eine einmalige Dienstleistung handelt. Hier würde man einfach nur von einer Beauftragung sprechen und den Aspekt, dass diese Dienstleistung von einem anderen Unternehmen ausgeübt wird, gar nicht weiter berücksichtigen.
Etwas anders verhält es sich dann allerdings, wenn diese Dienstleistung über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird und demnach eine längerfristige Beauftragung oder ein längerfristiges Lieferverhältnis eingegangen wird. Aber auch hier würde man nur bedingt von Outsourcing sprechen, wenn die eingekaufte Dienstleistung bspw. nicht notwendig zum Geschäftszweck gehören würde oder er eine geringe Bedeutung aufweist und damit nicht strategisch ist bzw. auch leicht von anderen Unternehmen durchgeführt werden kann.
Handelt es sich dann allerdings wieder um eine häufig wiederkehrende Tätigkeit, die auch den eigenen Geschäftsbereich in erheblicher Weise berührt oder sogar Prozesse enthält, die von anderen Unternehmen sehr wohl selbst durchgeführt oder die genauso gut auch primäre Geschäftsprozesse darstellen, spricht man immer stärker von Auslagerung.

Beim Offshoring geht es nun wieder darum, dass ganze Geschäftsprozesse verlagert werden. Auch hier muss diesen Prozessen eine gewisse Bedeutung zukommen und es darf sich nicht nur bspw. um die Bestellung von Produkten oder die seltene Beauftragung von Dienstleistungen handeln, welche beide jeweils möglicherweise mit nahezu beliebigen Zulieferern durchgeführt werden könnten.
Neben der Bedeutsamkeit ist dann die geografische Verlagerung das wichtigste Kennzeichen des Offshoring. Die Auslagerung muss in einem vom Ursprungsort aus weit entfernten Land liegen. Streng genommen kann dies bei jedem weit entfernt liegenden Land zutreffen, doch bei einer Verlagerung von den USA nach Europa würde man eher von einem Standortwechsel sprechen, da diese beiden Gebiete als wirtschaftlich gleichrangig angesehen werden bzw. auch in vielen ökonomischen Aspekten vergleichbar sind.
Handelt es sich bei dem Land, in dem in Zukunft der Prozess durchgeführt werden soll, aber um eines mit einem geringeren wirtschaftlichen Stand, einem geringeren Preis-Niveau und würde es möglicherweise sogar noch als Entwicklungsland oder als Schwellenland charakterisiert werden können, dann spricht man immer stärker von Offshoring.
Schließlich sind noch die Besitzverhältnisse zu berücksichtigen. Bei Outsourcing wird die Dienstleistung von einer anderen rechtlichen Einheit durchgeführt. Es ist das Wesen der Auslagerung, dass eine Beauftragung stattfindet und damit ein externer Partner die Dienstleistung durchführt. Dies ist bei Offshoring nicht zwangsläufig so, denn man kann zwei verschiedene Fälle unterscheiden.

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